- Erstmaliges Bereitstellen auf dem Markt (auch Eigenverwendung)
- Wesentliche Veränderung von Anlagen
- Verkettung von Anlagen
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Inverkehrbringer, dass die Anlage allen, in der EU gültigen Anforderungen entspricht.
An einer unvollständigen Maschine darf zwar kein CE-Zeichen angebracht werden, aber auch hierbei werden von dem Inverkehrbringer eine Montageanleitung und eine EG-Einbauerklärung gefordert.
Der Inverkehrbringer kann der Hersteller, der Betreiber, der Händler, der Importeur oder auch der Beauftragte mit Sitz in EWR sein.
Die gesamte Technische Dokumentation einer Anlage oder deren Komponenten müssen ab dem Tag des letzten Inverkehrbringens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Was bedeutet CE-Kennzeichnung?
Definition:
Die Abkürzung CE stammt aus dem Französischen („Conformité Européenne“) und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Europäische Konformität“.
Das sogenannte CE-Kennzeichen, bestehend aus dem CE-Zeichen und ggf. einer vierstelligen Kennnummer einer beteiligten „Benannten Stelle“, symbolisiert die Konformität der Maschine mit den geltenden europäischen Gemeinschaftsanforderungen.
Durch das Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Verantwortliche also, dass die Maschine den geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.
Durch das CE-Zeichen erhält die Maschine die Freiverkehrsfähigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes („Reisepass für Maschinen im Binnenmarkt“).
Geltungsbereich:
Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) und den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen). Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen mit der Türkei.
Sinn und Zweck:
Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Maschinen festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten.
Wann benötigt Ihre Anlage oder Maschine eine CE-Kennzeichnung?
Ihre Anlage oder Maschine benötigt eine CE-Kennzeichnung, sobald eine der folgenden Definitionen auf Sie als Inverkehrbringer zutrifft:
Definition „Hersteller“:
Jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine herstellt, entwickelt oder herstellen lässt und die Maschine unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet bzw. für den Eigengebrauch in den Verkehr bringt.
Falls kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine in Verkehr bringt, als Hersteller betrachtet.
Definition „Betreiber“:
Jede natürliche oder juristische Person, die nicht für die Sicherheit der Maschinen an sich verantwortlich ist (Hersteller), sondern für den sicheren Betrieb/Umgang von Maschinen vor Ort. Der Betreiber ist hier speziell an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Betrieb von Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen) gebunden.
Definition „Importeur“:
Jede natürliche oder juristische Person, die in der europäischen Union ansässig ist und eine Maschine aus einem Drittstaat auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringt.
Definition „Händler“:
Jede natürliche oder juristische Person, die in der europäischen Union ansässig ist und von dem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.
Welche Konsequenzen sind bei Zuwiderhandlung zu erwarten?
Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden mit hohen Bußgeldern sowie strafrechtlich mit Freiheitsstrafen geahndet.
Wettbewerbsrechtliche Folgen:
Verstöße gegen das ProdSG entsprechen nicht den Marktverhaltensregelungen, wodurch insbesondere Mitbewerber befugt sind, wettbewerbsrechtlich gegen das ProdSG verstoßende Hersteller vorzugehen.
Was ist bei der Beschaffung von Anlagen und Maschinen zu beachten?
Hierbei müssen Maschinen in folgende Unterbereiche eingestuft werden:
Man unterscheidet zwischen:
- Neue Maschinen (noch nicht erstmalig in Verkehr gebracht)
- Neue unvollständige Maschinen (noch nicht erstmalig in Verkehr gebracht)
- Gebrauchtmaschinen (erstmaliges Inverkehrbringen nach dem 01.01.1995)
- Gebrauchtmaschinen (erstmaliges Inverkehrbringen vor dem 01.01.1995)
Wie kann die ecoprotec GmbH Sie bei der CE-Kennzeichnung unterstützen?
Wir unterstützen Sie mit Experten-Lösungen bei der Einhaltung der Pflichten, die Ihnen als Hersteller, Betreiber, Bevollmächtigter, Importeur oder Händler auferlegt sind und leisten so unseren Beitrag zu Ihrem Unternehmenserfolg. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sicher sein, dass dieser sensible Bereich in sicheren und kompetenten Händen liegt.
Als Full-Service-Dienstleister können wir Ihnen mit unserem Expertenteam ein ganzes Stück weit Arbeit abnehmen, von der Risikobeurteilung bis zur fertigen Konformitätserklärung.
Einige weitere Vorteile für Sie durch unsere Unterstützung:
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (Rechtssicherheit)
- Verbesserung der Sicherheitsstandards
- Vermeidung der Haftungsrisiken
- Reduzierung von Unfällen und Ausfallzeiten
- Kosten- und Zeitersparnis
- Mehrjährige und branchenübergreifende Erfahrung der Mitarbeiter
- Qualitätsverbesserung durch strukturierte Abläufe
- Umfassende Dokumentation
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit der ecoprotec GmbH ab?
In unserer Arbeit verstehen wir uns als „Partner“ und verkörpern Werte wie Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Besonderen Wert legen wir dabei auch auf die Qualität unserer Leistungen und lassen uns dies regelmäßig von Extern bestätigen. So sind wir nach den gängigen Managementnormen ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) sowie dem Arbeitsschutzmanagementsystem „AMS-Dienstleister“ der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zertifiziert.
Eine Zusammenarbeit mit der ecoprotec GmbH ist geprägt von Individualität und Kommunikation. So gibt es bei uns nicht die eine „auf alles passende Lösung“ sondern eine Konzept, das sich ganz nach Ihnen richtet. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gestalten wir eine Zusammenarbeit so, wie Sie sich diese wünschen und wie diese am besten zu Ihren betrieblichen Abläufen passt.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt bereits im Kopf haben, können wir die für Sie passende Vorgehensweise gerne gemeinsam telefonisch oder in einem persönlichen Termin besprechen.
Was kostet Sie eine CE-Kennzeichnung bei der ecoprotec GmbH?
Diese Frage lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Grundsätzlich richtet sich der Preis zur CE-Kennzeichnung nach Faktoren wie der Größe, Komplexität und dem möglichen Gefahrenpotenzial einer Anlage oder Maschine. Auch der Umfang vorhandener Dokumentation (beispielsweise von Teilanlagen) kann Einfluss auf den Gesamtpreis haben.
Gerne erstellen wir für Sie ein auf Ihre Anlage oder Maschine speziell zugeschnittenes, unverbindliches Angebot.