Vorbereitung der Einbau- oder CE Konformitätserklärung

Eine Einbauerklärung-/CE Konformitätserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der CE-Kennzeichnung, die der Hersteller, Betreiber, Importeur, Händler oder Bevollmächtigte jeder Maschine in der Amtssprache des Verwenderlandes beilegen muss. Die Einbau- oder Konformitätserklärung ist erforderlich, um mit (unvollständigen) Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum den Handel betreiben zu können. Sie ist sozusagen der Reisepass der Maschine.

Wann wird eine CE Konformitätserklärung benötigt?

Die CE Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung des Inverkehrbringers einer vollständigen Anlage oder Maschine.

Wann wird eine Einbauerklärung benötigt?

Die Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Inverkehrbringers einer nicht betriebsfertigen, so genannten unvollständigen Maschine.

Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine zu bilden.

Was beinhaltet die Einbau-/CE Konformitätserklärung?

Die Einbau-/CE Konformitätserklärung beinhaltet folgende Punkte:

  • Beschreibung und Identifizierung der (unvollständigen) Maschine
  • Benennung und Anschrift des Inverkehrbringers
  • Erklärung der Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie (nur Konformitätserklärung)
  • Hinweis, dass Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Konformität mit der betreffenden Richtlinie festgestellt ist (nur Einbauerklärung)
  • Auflistung der herangezogenen Richtlinien
  • Auszug der eingehaltenen harmonisierten Normen
  • Benennung des Bevollmächtigten für die Zusammenstellung der Unterlagen (muss in der EG ansässig sein)
  • Benennung und Unterzeichnung durch den Inverkehrbringer

Beispiele:

  • Antriebssystem
  • Getriebe
  • Industrieroboter
  • Greifer

Dabei werden die vorhandenen technischen Unterlagen gesichtet und die Maschine unter sicherheitsrelevanten Punkten betrachtet.

Große Fabrik in der Abenddämmerung

Wer unterzeichnet die Einbau- / CE-Konformitätserklärung?

Jemand der im Namen des Auftraggebers eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten darf (z. B. Geschäftsführer, Prokurist).

Unsere Leistungen:

  • Zusammenstellung der bei der Herstellung angewandten Normen und Richtlinien
  • Darstellung der CE Konformitätserklärung in einem übersichtlichen, einheitlichen Format
  • Bereitstellung als Druckdokument und EDV-basiert als Bestandteil der Betriebsanleitung

ECOPROTEC GMBH

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