Technische Prüfungen

Unsere Leistungen

Im Rahmen der CE-Kennzeichnung können zusätzliche Prüfungen der Maschinen und Anlagen oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

  • Verifikation und Validierung der sicherheitsgerichteten Steuerung
    (gem. DIN EN ISO 13849)
  • Bewertung der erforderlichen elektromagnetischen Verträglichkeit (gem. EMV-Richtlinie)
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  • Bewertung der Lärmemissionen (gem. TA-Lärm und/oder Arbeitsschutzvorgaben)
  • Prüfung der Elektrosicherheit und elektrotechnische Abnahme von Maschinen (gem. VDE 0113)
  • Prüfung des Explosionsschutzes bzw. Erstellung des Explosionsschutzdokumentes (gem. Gefahrstoffverordnung und ATEX)
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  • Prüfung der Schutzeinrichtungen (gem. BetrSichV / DIN EN ISO 13855)
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Verifikation nach DIN EN ISO 13849-1

Die Norm DIN EN ISO 13849-1 stellt Sicherheitsanforderungen und einen Leitfaden für die Prinzipien der Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen bereit. Für diese Teile werden spezielle Eigenschaften einschließlich des Performance-Levels festgelegt, die zur Ausführung der entsprechenden Sicherheitsfunktionen erforderlich sind.

Sie ist anzuwenden auf sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, ungeachtet der verwendeten Technologie und Energie (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch, mechanisch). Dabei legt die Norm nicht fest, welche Sicherheitsfunktionen oder welche Performance Level für einen speziellen Fall verwendet werden. Die Verifikation nach DIN EN ISO 13849-1 ist eine Überprüfung der elektrotechnischen Steuerung einer Maschine.

Hierbei wird geprüft, ob die in der Maschine eingebauten Sicherheitsbauteile dem geforderten Performance-Level (in fünf Stufen unterteilt: A-E) entsprechen. Dabei ist das Performance Level grundsätzlich als Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit der verbauten Sicherheitsteile zu verstehen.

Unsere Dienstleistungen

  • Überprüfung, ob die Sicherheitsbauteile dem geforderten Performance Level (PL) entsprechen
  • Durchführung der Performance Level-Verifikation nach DIN EN ISO 13849-1
Schwarz Weiß Aufnahme einer Fabrik
Schläuche an einer Maschine mit grünem Overlay

Validierung nach DIN EN ISO 13849-2

Die Norm DIN EN ISO 13849-2 legt die Vorgehensweisen und Bedingungen in Übereinstimmung mit ISO 13849-1 fest, die bei der Validierung zu befolgen sind, für:

  • die vorgesehenen Sicherheitsfunktionen,
  • die ausgeführten Kategorien
  • und den erreichten Performance Level der sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung (SRP/CS)
    bei Anwendung der durch den Konstrukteur vorgesehenen sinnvollen Gestaltung.

Einige Anforderungen für die Validierung sind allgemeiner und einige besonderer Art. Dabei legt die ISO 13849-2 auch die Bedingungen fest, unter welchen die Validierung beim Prüfen der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen durchgeführt werden sollte.

Die Beschreibungen der Sicherheitsfunktionen und die Anforderungen für die Kategorien und Performance Level sind in ISO 13849-1 gegeben, die sich mit den allgemeinen Leitsätzen für die Gestaltung befasst. Die Validierung kann der Verifikation zugeordnet werden und umfasst die Prüfung der elektrotechnischen Sicherheitsfunktionen durch das Auslösen und Testen sowie deren Abgleich mit der zugehörigen Elektrodokumentation.

Unsere Leistung:    

  • Abgleich der verbauten Sicherheitsfunktionen mit der vorhandenen Dokumentation
  • Prüfung der elektrotechnischen Sicherheitsfunktionen
Arbeiter beim Schweißen an einer maschinellen Anlage

Prüfung der Elektrosicherheit
und elektrotechnische Abnahme von
Maschinen (gem. VDE 0113)

Elektrische Ausrüstungen von Maschinen und maschinellen Anlagen sind, wie andere Anlagen und Betriebsmittel, einer elektrotechnischen Prüfung zu unterziehen. Vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen, Reparaturen und Austausch von Teilen einer Maschine sowie in regelmäßigen Abständen, hat eine Prüfung der Anlage zu erfolgen. Die Prüfungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit der in den Betrieben, Institutionen und Behörden tätigen Personen, denn schon vermeintlich kleine Schäden an einer elektrischen Anlage können fatale Folgen haben. Oft sind es lose Klemmen, defekte oder überlastete Kontakte, die für Ausfälle der Maschine, Unfälle oder für die Entstehung von Bränden verantwortlich sind.

Daher gilt, dass eine nachweislich sachgerecht durchgeführte, vorbeugende Instandhaltung und damit Störungsfrüherkennung die Betriebssicherheit erheblich verbessert. Die Durchführung regelmäßiger Prüfungen schützt nicht nur das Objekt, Leib und Leben, sondern wirkt sich langfristig Kosten senkend aus und mindert das Haftungsrisiko

Alle technischen Prüfungen sind gemäß den allgemeinen Anforderungen der Regelwerke der Berufsgenossenschaften durchzuführen. Liegen für einen Maschinentyp spezielle Produktnormen vor, so sind diese vorrangig vor den allgemeinen Bestimmungen zu beachten. Die abschließende Dokumentation der Prüfungen beinhaltet die Messprotokolle und alle weiteren Daten.

Bei der Aufstellung einer neuen Maschine, zur Kontrolle nach einer umfangreichen Reparatur, zur Wiederholungsprüfung oder beim Kauf oder Verkauf einer Gebrauchtmaschine, ist es von Vorteil, wenn im Falle eines Maschinenschadens dem Versicherer der Zustand der Maschine vorher und nachher belegt werden kann.

Prüfung des Explosionsschutzes bzw. Erstellung des Explosionsschutzdokumentes (gem. Gefahrstoffverordnung und ATEX)

Bei vielen Anlagen kann im Normalbetrieb die Entstehung von explosionsfähigen Atmosphären nicht sicher verhindert werden. Die Betreiber von Anlagen, in denen eine solche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, sind verpflichtet vor Inbetriebnahme oder bei Veränderung von Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der die europäischen Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG „Explosionsfähige Atmosphäre“ in nationales Recht einflossen. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen enthält, die getroffen wurden, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb und deren Einteilung in Zonen. Doch auch besondere Vorgänge und Tätigkeiten , die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden müssen, sind mit einzubeziehen.

Es ist der Gesamtumfang der Maßnahmen für alle Betriebsphasen der Benutzung einer Anlage zu ermitteln und zu dokumentieren.

Insgesamt betrachtet sind die formalen Anforderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und insbesondere an die Dokumentation sehr hoch. Das Thema ist komplex und erfordert besondere Fachkenntnisse.

Prüfung der Schutzeinrichtungen (gem. BetrSichV / DIN EN ISO 13855)

Arbeiten an einer Maschine mit grünem Overlay

Die technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Maßnahmen für die Sicherheit bei der Arbeit an und mit Maschinen sind heutzutage vielfältig. Unter dem Ziel einer immer besseren Integration der funktionalen Sicherheit in Maschinen und Anlagen, zum Schutz von Mensch und Maschine, hat sich der Einsatz von speziellen Schutzeinrichtungen bewährt.

Zu diesen Schutzeinrichtungen gehören u. a.:

  • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
    wie z. B. Lichtvorhänge, Lichtgitter oder Laserscanner
  • druckempfindliche Schutzeinrichtungen
    wie z. B. Schaltmatten
  • Zweihandschaltungen
  • verriegelte trennende Schutzeinrichtungen ohne Zuhaltung

Sie gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dies bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen, wobei zumindest eine jährliche Prüfung durchgeführt werden sollte.

Verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Arbeit an der Maschine ist der Betreiber. Dies betrifft nicht nur die Festlegung der Prüftermine und deren Umfang, sondern auch die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Dabei ist zu beachten, dass die Prüfungen nur von „befähigten Personen“ gem. BetrSichV / TRBS 1203 durchgeführt werden dürfen. Unsere Fachkräfte verfügen über die nötigen Qualifikationen und können Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützen.

ECOPROTEC GMBH

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